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VwGH zur wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Struktur beim Mantelkauftatbestand gem § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG

BFG und HöchstgerichteSteuerrechtJan Knesl, Pavel KneslBFGjournal 2022, 80 - 86 Heft 3 v. 15.3.2022

Der VwGH entschied, dass für die Beurteilung einer Änderung der wirtschaftlichen Struktur iSd § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG nicht das Vorhandensein von Betriebsvermögen, sondern dessen tatsächliche Nutzung maßgeblich ist.

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