Ein dafür letztlich rechtskräftig verurteilter Straftäter hat im Inland für die steuerschuldbegründende Vermischung von (in Österreich angekauften) Dieselkraftstoff mit einem aus der Tschechischen Republik stammenden steuerfreien Mineralöl gesorgt. Er bediente sich dazu einiger österreichischer Gesellschaften, deren Geschäftsführer er war. Die dadurch hergestellten Erzeugnisse fanden schließlich als Treibstoff Verwendung.

