Zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Krise schaffte das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 eine befristete Verlustrücktragsregelung nach dem deutschen Vorbild, um eine rückwirkende Senkung der Steuerbelastung 2019 und allenfalls 2018 (wahlweise 2020 und allenfalls 2019 bei abweichenden Wirtschaftsjahren) herbeizuführen.Nadine Chiba befasst sich mit allfälligen Zweifelsfragen, die sich aus der temporär eingeführten Neuregelung ergeben, sowie mit Überlegungen zur Beibehaltung des Instrumentariums zur Glättung allfälliger Spitzensteuerbelastungen einzelner Jahre.

