Die Einbringung eines einzelkaufmännischen Betriebes mit „rein tätigkeitsbezogenen“ Leistungen (hier: Unternehmensberatung) wurde in der Vergangenheit teils mit dem Argument der mangelnden Trennbarkeit von der Expertise des Einbringenden (Finanzamt) teils unter Hinweis auf die Angehörigenjudikatur des VwGH abgelehnt. Der VwGH hat dazu mit Erkenntnis vom 17. 12. 2020, Ra 2019/15/0096, Klarstellungen getroffen und sich insbesondere mit der unterschiedlichen Argumentation von Finanzamt und BFG näher beschäftigt.

