Mit dem (ersten) Finanz-Organisationsreformgesetz, kurz FORG (BGBl I 2019/104) und dem 2. FORG (BGBl I 2020/99) sowie der FORG-Anpassungsverordnung (BGBl II 2020/579) wurde per 1. 1. 2021 eine weitreichende und tiefgreifende Strukturreform der österreichischen Finanzverwaltung umgesetzt. Die COVID-19-Pandemie hatte allerdings ihre Auswirkung auch auf die Organisationsreform der Finanzverwaltung. War ursprünglich im (1.) FORG noch ein Inkrafttreten der Änderungen zum 1. 7. 2020 vorgesehen, so wurde durch das 3. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/23, kundgemacht am 4. 4. 2020) der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform auf den nunmehrigen 1. 1. 2021 verschoben.

