Das BFG hat mehrere Normenprüfungsanträge an den VfGH gestellt und verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Gleichheitssatzes zu den bei Rückstellungen – betreffend Jubiläumsgeld und Pensionen – unterschiedlich anzuwendenden Abzinsungssätzen und zur Bewertung von Rückstellungen und deren Abzinsung im Allgemeinen geäußert.
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