In einem aktuellen Erkenntnis befasste sich das BFG mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen steuerfreie Arbeitslosengeldbezüge der Einkommensteuer unterliegen und den damit zusammenhängenden Berechnungsmethoden der Einkommensteuer nach § 3 Abs 2 EStG (Umrechnungsvariante und Kontrollrechnung). Weiter wurden die Steuerbegünstigungen des § 67 Abs 8 lit a EStG und deren Voraussetzungen und Anwendung beurteilt. Diese enthalten demnach einerseits die begünstigte Besteuerung von 7.500,00 Euro mit dem festen Steuersatz von 6 % und andererseits eine Steuerbefreiung von einem Fünftel (höchstens ein Fünftel des Neunfachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage) des Auszahlungsbetrages.

