Aufgrund des Konjunktureinbruchs infolge der COVID-19-Krise hat die Regierung im Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) die Einführung einer degressiven Abschreibung vorgesehen. In der betriebswirtschaftlichen Theorie gehört diese Form der Abschreibung zum Standardrepertoire und ist bereits nach UGB/IFRS möglich, nur die steuerliche Anerkennung wurde ihr bislang versagt. Das hat sich nun ab 1. 7. 2020 geändert.

