In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hatte das BFG zu beurteilen, ob die Anwendung der Dreiecksgeschäftsregelungen angesichts des fehlenden Hinweises auf den Übergang der Steuerschuld in der Rechnung zu Recht versagt wurde. Das BFG hat sich der Vorjudikatur angeschlossen und eine formale Sichtweise vertreten.
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