Eine Beschwerde gegen einen Umsatzsteuerbescheid, der nach Einbringung von Mitunternehmeranteilen mit Vermögensübernahme nach § 142 UGB durch Anwachsung an die übernehmende GmbH als Rechtsnachfolgerin der durch die Umgründung untergegangenen Personengesellschaft ergangen ist, ist im Namen der Rechtsnachfolgerin einzubringen.
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