Die partielle Gesamtrechtsnachfolge bei Abspaltungen betrifft Abgabenschulden und verfahrensrechtliche Positionen. Abgaben- und Zahlungsansprüche sind entsprechend ihrer Zuordnung zum betreffenden Vermögensteil aufzuteilen und dementsprechend bei Abspaltung der spaltenden Gesellschaft und den Gesamtrechtsnachfolgern zuzuordnen. Maßgebend hierfür ist die im Spaltungsplan vorgenommene Zuordnung.
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