Werden für die Inanspruchnahme eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages gemäß § 10 EStG Wertpapiere angeschafft, gilt für diese eine Behaltefrist von vier Jahren bei sonstiger Nachversteuerung. Im konkreten Fall hatte das BFG zu beurteilen, inwieweit die Gewinnfreibetragswertpapiere bei einer Betriebsveräußerung ohne Übertragung der Wertpapiere innerhalb der Behaltefrist in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen übergehen und dadurch eine solche Nachversteuerung ausgelöst wird.

