Die COVID-19-Pandemie hat dazu geführt, dass zahlreiche Dienstnehmer vorübergehend vermehrt im Homeoffice tätig werden. Es stellt sich daher für viele die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die durch das Homeoffice bedingten Ausgaben (zB anteilige Miete, Betriebskosten, Stromkosten) steuerlich absetzbar sind. Bei grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern kann es aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie auch zu einer Verlagerung des Arbeitsortes und ohne gesonderte Regelungen auch zu erheblichen steuerlichen Konsequenzen kommen.

