Entscheidung: BFG 02.07.2019, RV/2100900/2014
Schlagwörter:
Außenprüfung; Prüfungsauftrag; Schwarzzahlungen; Wiederaufnahmegründe; Wiederaufnahme des Verfahrens; Schwarzlöhne; Scheinrechnungen; Deckungsrechnungen; Betriebsausgaben; Bescheidbeschwerde; Wiederaufnahmebescheid; Schätzung der Höhe nach; Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel; Außenprüfung; Finanzstrafverfahren; Wiederaufnahmegrund; finanzstrafrechtliche Prüfung; finanzstrafbehördlich angeordnete Prüfungen

