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"Die Grundstruktur des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes ist verfassungskonform und wird auch im Ausland gelobt" - Im BFGjournal zu Gast: Hon.-Prof. Dr. Fritz Zeder, D.E.A. Strafrecht (Paris), Leiter der für strafrechtliche Nebengesetze zuständigen Legislativabteilung im BMJ

Steuerrecht; Strafrecht; StrafprozessrechtHon.-Prof. Dr. Fritz ZederBFGjournal 2017, 242 - 244 Heft 7 und 8 v. 26.8.2017

Normen: § 3 Abs 2 VbVG; § 1 Abs 2 VbVG

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