Normen: § 6 Abs 2 F-VG
Schlagwörter:
Bankenabgabe; Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe; Verfassungswidrigkeit; Stabilitätsabgabe; Kreditinstitute; Verfassungskonformität; verfassungsrechtliche Bedenken; Stärkung des Finanzmarktes; Verbesserung der Finanzmarktstabilität; Finanzierungsmaßnahmen zur Bewältigung der Finanzkrise; Abgabe zur Finanzierung der zur Bewältigung der Finanzkrise eingeleiteten Maßnahmen; Finanzverfassungsrecht; Bundesabgabe; Zuschlagsabgabe; Abgaben für den Bankensektor;

