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GrESt-Bemessungsgrundlage, wenn einheitliche Gegenleistung für bewegliche und unbewegliche Sachen vereinbart wurde

BFG-Entscheidungen zu Gebühren und VerkehrsteuernSteuerrechtMag. Dr. Hedwig Bavenek-WeberBFGjournal 2015, 32 Heft 1 v. 1.1.2015

Entscheidung: BFG 25. 9. 2014, RV/7102585/2012

Normen: § 2 Abs 1 GrEStG; § 5 GrEStG; § 294 ABGB

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