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VfGH hebt Bestimmungen zur Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgerichts Wien auf

VerfassungsrechtJudikaturBFGjournal 2014, 4 Heft 1 v. 1.1.2014

Normen: § 14 Abs 1 und Abs 5 VGWG

Schlagwörter:

Gesetz über das; Verwaltungsgericht Wien; Verfassungswidrigkeit; Geschäftsverteilung; Aufhebung; Ausschuss; Rechtspfleger;

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