Schlagwörter:
Familienlastenausgleich; 21. Lebensjahr; Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen; Familienbeihilfe; Erhöhungsbetrag; dauernde; Erwerbsunfähigkeit; Sachverständigengutachten; fachärztliches; Behinderung; Bundessozialamt; Gewährung; erhebliche; psychotische Störung; volljährige Kinder; Unterhaltsunfähigkeit; Anspruch; Grad der Behinderung; vor; nach; 25. Lebensjahr; Vollendung;

