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Orts- und Landschaftsbild; Photovoltaikanlagen; Bebauungsplan; Gestaltungsbeirat

RechtsprechungÖffentliches RechtRAin Dr.in Tatjana Katalanbbl 2026/106bbl 2026, 151 Heft 4 v. 4.8.2026

§ 56 nö BauO 2014, Bebauungsplan St. Pölten, Zl V/5/26/22-001

Die Regelung in einem Bebauungsplan, dass die Errichtung einer Photovoltaikanlage eine Freigabe durch ein fachlich qualifiziertes Gremium („Gestaltungsbeirat“) bedarf, ist gesetzwidrig.

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