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Ordentliche Verwaltung von Wohnungseigentum; Behebung von Baugebrechen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2026/95bbl 2026, 123 Heft 3 v. 26.5.2026

§ 28 WEG 2002

Arbeiten, die der Behebung von Baugebrechen, die die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden, dienen, sind als privilegierte Arbeiten grundsätzlich auch im Anwendungsbereich des § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002 unabhängig von der Höhe der damit verbundenen Kosten durchzuführen. Nur dann, wenn die Maßnahme nicht

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