§ 480 ABGB, § 484 ABGB, § 19 EisbG 1957
Die Dienstbarkeit der Errichtung und des Betriebs einer Hochspannungs-Freileitung beinhaltet schon nach dem erkennbaren und offenkundigen Zweck der Verwendung des dienstbaren Gutes notwendigerweise auch deren Erneuerung nach dem Stand der Technik.

