§ 14 Abs 5 vlbg RPG
Im „Betriebsgebiet Kategorie I“ sind Wohnungen für die in Betrieben des betreffenden Gebietes beschäftigen Personen nur untergeordnet zulässig.
Das Erfordernis der Untergeordnetheit bezieht sich jeweils auf den einzelnen Betrieb und somit nicht auf das gesamte Betriebsgebiet.

