Das am 1.3.2026 in Kraft getretene nö Sanierungsvereinfachungsgesetz (SanVG) brachte mit über 130 Einzeländerungen eine umfassende Novellierung der NÖ Bauordnung 2014. Kernstück der Reform ist die Ablösung des bisherigen Anzeigeverfahrens durch ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren, in dem Nachbarn grds keine Parteistellung zukommt und reduzierte Antragsunterlagen erforderlich sind. Daneben werden zahlreiche Vorhaben – darunter die Errichtung von Batteriespeichern – bewilligungs- und meldefrei gestellt. Wesentliche Erleichterungen betreffen die Bauführung im Bestand: Bei vor dem 1.2.2015 bewilligten Gebäuden können Aufstockungen, Abänderungen und Nutzungsänderungen unter erleichterten bautechnischen Anforderungen durchgeführt werden. Auch das Bauen im Bauwich wird liberalisiert, indem nunmehr auch Hauptgebäude(-teile) unter bestimmten Voraussetzungen im seitlichen und hinteren Bauwich errichtet werden dürfen. Schließlich wird die „Schwarzbauten-Amnestie“ auf bauliche Anlagen und das Grünland ausgeweitet.

