Die Vertragsraumordnung hat sich seit ihren Anfängen im Land Salzburg 1987 stetig weiterentwickelt. Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Salzburger Regelung einer zwingenden Verknüpfung von Verordnung und Vertrag im Jahr 1999 aufgehoben hat, waren die Länder bestrebt, die gesetzlichen Grundlagen verfassungskonform auszugestalten. Bis 2014 haben alle Bundesländer die Vertragsraumordnung eingeführt und ihren Anwendungsbereich laufend erweitert. Im Jahr 2024 hat der Bundesverfassungsgesetzgeber die Landesgesetzgeber dazu ermächtigt, im öffentlichen Interesse zivilrechtliche Verträge als eine Voraussetzung für hoheitliches Handeln in der örtlichen Raumplanung vorzusehen. Welche Perspektiven sich daraus für die Vertragsraumordnung ergeben, hängt davon ab, wieweit das Koppelungsverbot reicht und welche Grenzen sich aus grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Anforderungen ergeben.

