§ 36 krnt BauO 1996, § 45 krnt ROG 2021
In einem Beseitigungsauftrag muss nicht die Möglichkeit eingeräumt werden, nachträglich um die Erteilung einer raumordnungsrechtlichen Einzelbewilligung anzusuchen.
§ 36 krnt BauO 1996, § 45 krnt ROG 2021
In einem Beseitigungsauftrag muss nicht die Möglichkeit eingeräumt werden, nachträglich um die Erteilung einer raumordnungsrechtlichen Einzelbewilligung anzusuchen.
