vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Begriff „Haus“ im Mietrecht; Abgrenzung der Nutzfläche; Kaltlager

RechtsprechungZivilrechtbbl 2025/192bbl 2025, 246 Heft 6 v. 20.11.2025

§ 17 MRG

Unter „Haus“ sind in der Regel alle vermietbaren Teile eines Grundbuchskörpers zu verstehen.

Eine Ausnahme ist in den Fällen zu machen, wo mehrere abgesonderte Gebäude vorhanden sind, die zueinander nicht im Verhältnis von Haupt- und Nebensache stehen und von denen jedes für sich allein eine wirtschaftlich selbständige Sache bildet, sodass die tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Gleichstellung aller auf einem Grundbuchskörper errichteten Bauwerke unbillig erscheinen lassen würden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte