vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rolltor; Wartung; Sorgfaltsanforderungen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2025/164bbl 2025, 213 Heft 5 v. 15.9.2025

§ 1319 ABGB

Der Besitzer eines Werkes haftet gemäß § 1319 ABGB, wenn das Schadensereignis die Folge der mangelhaften Beschaffenheit des Werkes ist und er nicht beweist, dass er alle zur Abwendung der erkennbaren oder vorhersehbaren Gefahr erforderliche Sorgfalt aufgewendet hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte