§ 60 Abs 1 lit d wr BauO
Die Anlastung von Versäumnissen der Rechtsvorgänger bei der Instandhaltung von Gebäuden muss bei verfassungskonformer Interpretation gewissen zeitlichen Einschränkungen unterliegen.
§ 60 Abs 1 lit d wr BauO
Die Anlastung von Versäumnissen der Rechtsvorgänger bei der Instandhaltung von Gebäuden muss bei verfassungskonformer Interpretation gewissen zeitlichen Einschränkungen unterliegen.
