§ 19 Abs 1 BVergG 2018, § 20 Abs 1 BVergG 2018
Dient eine Preisanpassung lediglich der Wertsicherung, ist nicht anzunehmen, dass die Änderung zu einer Verfälschung des Wettbewerbs führt.
VwGH, 21.02.2025, Ra 2021/04/0015
§ 19 Abs 1 BVergG 2018, § 20 Abs 1 BVergG 2018
Dient eine Preisanpassung lediglich der Wertsicherung, ist nicht anzunehmen, dass die Änderung zu einer Verfälschung des Wettbewerbs führt.
VwGH, 21.02.2025, Ra 2021/04/0015
