Art 10 Allgemeine Bedingungen für Sturmversicherung (AStB 2002)
Nach Art 10 AStB 2002 hat der Versicherungsnehmer bei Gebäuden bei Beschädigung vorerst nur Anspruch auf Ersatz des Zeitwertschadens, höchstens jedoch des Verkehrswertschadens (Art 10 1.1. und 1.1.2.).

