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Sturmversicherung; Begriff „Erdrutsch“

RechtsprechungZivilrechtbbl 2025/130bbl 2025, 166 Heft 4 v. 21.7.2025

AStB-P 2016

Bei einem Quellen und Schrumpfen des Bodens ohne gravitative Talwärtsbewegung handelt es sich nicht um einen „Erdrutsch“ im Sinn der einschlägigen Versicherungsbedingung.

OGH, 19.02.2025, 7 Ob 12/25b

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