§ 13 Abs 8 lit c tir ROG 2022
Einer juristischen Person kann keine Ausnahmebewilligung für die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz erteilt werden.
VwGH, 19.03.2025, Ra 2024/06/0029
§ 13 Abs 8 lit c tir ROG 2022
Einer juristischen Person kann keine Ausnahmebewilligung für die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz erteilt werden.
VwGH, 19.03.2025, Ra 2024/06/0029
