§ 25 Abs 8 lit c sbg BGG
Eine Unterschreitung der Mindestabstände kann ausnahmsweise bewilligt werden, wenn insgesamt der Vorteil des Ausnahmewerbers größer ist als der Nachteil für die benachbarten Grundstücke, Bauten und Anlagen.
§ 25 Abs 8 lit c sbg BGG
Eine Unterschreitung der Mindestabstände kann ausnahmsweise bewilligt werden, wenn insgesamt der Vorteil des Ausnahmewerbers größer ist als der Nachteil für die benachbarten Grundstücke, Bauten und Anlagen.
