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Nebenanlage; Carport; Mindestabstand; Ausnahmebewilligung; Urgeländesituation; Abwägung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/118bbl 2025, 156 Heft 4 v. 21.7.2025

§ 25 Abs 8 lit c sbg BGG

Eine Unterschreitung der Mindestabstände kann ausnahmsweise bewilligt werden, wenn insgesamt der Vorteil des Ausnahmewerbers größer ist als der Nachteil für die benachbarten Grundstücke, Bauten und Anlagen.

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