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Verkehrsflächenbeitrag; Gebäude von „baurechtlich untergeordneter Bedeutung“; Portiergebäude

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/117bbl 2025, 156 Heft 4 v. 21.7.2025

§ 3 Abs 2 Z 5 oö BauO 1994, § 19 Abs 1 oö BauO 1994, § 21 Abs 1 Z 1 oö BauO 1994

Bei der Beurteilung, ob ein Gebäude von „baurechtlich untergeordneter Bedeutung“ ist, ist nicht auf dessen Bedeutung im Verhältnis zu anderen Gebäuden (Hauptbebauung) abzustellen.

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