vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Katzenzucht; Kellergeschoß; Änderung des Verwendungszweckes; anzeigepflichtige Baumaßnahmen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/115bbl 2025, 155 Heft 4 v. 21.7.2025

§ 25 Abs 1 Z 2 oö BauO 1994

Die Verwendung des Kellergeschosses eines Wohnhauses zu Zwecken der Katzenzucht ist als Änderung des Verwendungszwecks anzeigepflichtig, da dadurch ein Einfluss auf die hygienischen Verhältnisse zu erwarten ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte