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Katzenzucht; Kellergeschoß; Änderung des Verwendungszweckes; anzeigepflichtige Baumaßnahmen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/115bbl 2025, 155 Heft 4 v. 21.7.2025

§ 25 Abs 1 Z 2 oö BauO 1994

Die Verwendung des Kellergeschosses eines Wohnhauses zu Zwecken der Katzenzucht ist als Änderung des Verwendungszwecks anzeigepflichtig, da dadurch ein Einfluss auf die hygienischen Verhältnisse zu erwarten ist.

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