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Schutzdach; Hagelschutzeinrichtung für Kfz; anzeigepflichtige Baumaßnahmen; Flächenwidmung „Grünland – Seeuferzone“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/114bbl 2025, 155 Heft 4 v. 21.7.2025

§ 30 Abs 2 Z 5 oö ROG 1994, § 30 Abs 5 oö ROG 1994, § 2 Z 23 oö BauTG 2013, § 25a Abs 5 Z 2 oö BauO 1994

Im „Grünland“ dürfen nur Bauwerke und Anlagen errichtet werden, die zur bestimmungsgemäßen Nutzung nötig sind; eine bloße „Nützlichkeit“ (wie zB bei der naturnahen Erholungsnutzung des Seeufers) ist nicht ausreichend.

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