§ 6 Abs 2 nö BauO 2014, § 17 Abs 3 nö ROG 2014
Nachbarn kommt im Baubewilligungsverfahren weder eine Einsicht in noch ein Mitspracherecht betreffend einen zwischen der Gemeinde und einem Grundeigentümer geschlossenen Raumordnungsvertrag zu.
§ 6 Abs 2 nö BauO 2014, § 17 Abs 3 nö ROG 2014
Nachbarn kommt im Baubewilligungsverfahren weder eine Einsicht in noch ein Mitspracherecht betreffend einen zwischen der Gemeinde und einem Grundeigentümer geschlossenen Raumordnungsvertrag zu.
