§ 2 Z 26 BVergG 2018, § 13 Abs 1 BVergG 2018, § 356 Abs 10 BVergG 2018, § 22 Abs 8 stmk LVergRG
Es ist nicht zu beanstanden, dass das VwG bei der Festlegung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Geldbuße die Auftragssumme inklusive Umsatzsteuer herangezogen hat.

