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Hauptgegenstand; Leistungsart; Leistungsgegenstand; Gesamtvorhaben

RechtsprechungVergaberechtbbl 2025/104bbl 2025, 128 Heft 3 v. 22.5.2025

§ 8 Abs 1 BVergG 2018, § 14 WVRG 2020, § 1 wr Vergabe-PauschalgebührenVO 2020, § 2 wr Vergabe-PauschalgebührenVO 2020

Für die Bestimmung des Hauptgegenstandes ist der Bedarf festzustellen, den der Auftraggeber mit der Auftragsvergabe in erster Linie decken möchte.

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