§ 8 Abs 1 BVergG 2018, § 14 WVRG 2020, § 1 wr Vergabe-PauschalgebührenVO 2020, § 2 wr Vergabe-PauschalgebührenVO 2020
Für die Bestimmung des Hauptgegenstandes ist der Bedarf festzustellen, den der Auftraggeber mit der Auftragsvergabe in erster Linie decken möchte.