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RechtsprechungZivilrechtbbl 2025/98bbl 2025, 122 Heft 3 v. 22.5.2025

§ 473 ABGB, § 474 ABGB

Nicht jede Duldungs- oder Unterlassungsverpflichtung des Eigentümers in Bezug auf die dienende Liegenschaft kann als Dienstbarkeit begründet werden.

Die Ersitzung oder Einräumung einer Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechts an einem öffentlichen Gut, mit der Besonderheit, dass die begünstigten Anrainer einer Liegenschaft berechtigt sein sollen, den Weg exklusiv und immerwährend zu nutzen, ist nicht möglich.

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