Immer häufiger verlangen Gemeinden vor der Änderung von Flächenwidmungsplänen oder der Erlassung von Bebauungsplänen den Abschluss von Raumordnungsverträgen. In diesen Verträgen müssen sich Grundeigentümer zu immer umfangreicheren Leistungen (zB Übernahme von Planungskosten, unentgeltliche Abtretung von Grundflächen, Errichtung und Erhaltung von Straßen, Gewinnbeteiligungen) verpflichten. Eine Novelle des B-VG und eine aktuelle Entscheidung des OGH stärken die Position der Gemeinden. Dieser Beitrag zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis, mit welchen Forderungen die Gemeinden Grundeigentümer konfrontieren, und beantwortet die Frage, wo die (verfassungs-)rechtlichen Grenzen der Vertragsraumordnung liegen.

