vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Flächenwidmungsplan; Auslegung; Übergangsvorschriften; Flächenwidmung „Bauland – Reines Kurgebiet“; Sonderwidmung „Hoteldörfer“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/39bbl 2025, 50 Heft 2 v. 27.3.2025

Art V Abs 6 krnt ROG 2021, § 30 Abs 6 krnt ROG 2021

In den Übergangsbestimmungen zum krnt ROG 2021 wird bestimmt, dass im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bestehende Flächenwidmungspläne als Flächenwidmungspläne im Sinne des krnt ROG 2021 gelten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte