§ 20 BVergG 2018, § 137 BVergG 2018, §§ 141 2 BVergG 2018, § 12 sbg VRG 2018
Der Inhalt der im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber auf dessen Aufforderung hin erstatteten verbindlichen Aufklärung grenzt die vom VwG vorzunehmende Plausibilitätsprüfung ein.

