§ 472 ABGB, § 485 ABGB, § 492 ABGB, § 526 ABGB, § 825 ABGB, § 825 ABGB, § 833 ABGB
Bei Übereignung einer von zwei Liegenschaften desselben Eigentümers, von denen eine offenkundig der anderen dient und weiter dienen soll, entsteht mangels anderer Vereinbarung unmittelbar durch den Übertragungsakt eine außerbücherliche Dienstbarkeit.

