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Annahme der Zahlung unter Vorbehalt; keine Verjährung des Werklohnanspruchs

RechtsprechungZivilrechtbbl 2025/31bbl 2025, 31 Heft 1 v. 11.2.2025

ÖNORM Punkt 8.4.2, § 1168 ABGB

Gemäß Punkt 8.4.2 der ÖNORM B 2110 schließt die Annahme der Schlusszahlung auf Grund einer Schluss- oder Teilschlussrechnung nachträgliche Forderungen für die vertragsgemäß erbrachten Leistungen aus, wenn nicht ein Vorbehalt in der Rechnung enthalten ist oder binnen drei Monaten nach Erhalt der Zahlung schriftlich

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