§ 60 Abs 1 lit e wr BauO, § 63 Abs 2 wr BauO, § 85 wr BauO
In einem Bewilligungsansuchen für eine (hier: beleuchtete 10 m x 20 m große) Fassadenwerbefläche mit wechselnden Werbefolien müssen der Baubehörde keine konkreten Werbefolien vorgelegt werden.
VwGH, 25.09.2024, Ra 2023/05/0270

