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Kurzzeitvermietung; Wohnbauförderung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/20bbl 2025, 28 Heft 1 v. 11.2.2025

§ 129 Abs 1a Z 2 wr BauO

Eine Inanspruchnahme von Mitteln der Wohnbauförderung für die Sanierung von allgemeinen Teilen des Gebäudes (zB Mauerwerk, Stiegenhaus, Fenster, Türen) stellt für die beabsichtigte Kurzzeitvermietung einzelner Wohnungen keinen rechtlichen Hinderungsgrund dar.

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