§ 2 Abs 1 lit k vlbg BauG 2001, § 8 Abs 3 vlbg BauG 2001, § 26 Abs 1 lit d vlbg BauG 2001
Einem Betriebsanlageninhaber, der nicht zugleich Grundeigentümer bzw Bauberechtigter ist, kommt im Bauverfahren über eine heranrückende Wohnbebauung weder Parteistellung noch ein Mitspracherecht als „Nachbar“ zu.

