§ 17 Z 17 nö BauO 2014
Bei einer temporären (hier: auf- und abrollbaren) Wetterschutzeinrichtung eines Gastgartens in Form von an den Dachbalken der Terrassenüberdachung angebrachten Kunststoffplanen handelt es sich um ein bewilligungs-, anzeige- und meldefreies Vorhaben.

